deutscher Rechtslehrer; Prof. u. a. in Berlin und Heidelberg; Veröffentl. u. a.: "Faktische Vertragsverhältnisse"
* 11. April 1905 Meseritz/Prov. Posen
† 25. November 1959 Heidelberg
Wirken
Wolfgang Siebert wurde am 11. April 1905 in Meseritz in der Mark geboren. Er studierte Jura, promovierte zum Dr. jur. und legte nach der entsprechenden Ausbildungszeit das 2. juristische Staatsexamen ab.
1932 begann er nach seiner Habilitation bei Prof. Böhmer in Heidelberg seine akademische Laufbahn als Privatdozent in Halle, wo er alsbald durch mehrere umfassende rechtsdogmatische Arbeiten über "das rechtsgeschäftliche Treuhandverhältnis", "Verwirkung und Unzulässlichkeit der Rechtsausübung", "Wesen des Rechtsmissbrauchs" und "Mißbrauch der Vertretungsmacht" bekannt wurde. Dabei bemühte er sich vor allem um eine konkretere und lebensnähere Auffassung dieser Rechtsfiguren. Eine Reihe von Beiträgen zum "Rechtsvergleichenden Handwörterbuch" zeugt ebenfalls von seinen dogmatischen Tendenzen.
1934 war S. als außerordentlicher Professor nach Kiel berufen worden, wo er 1937 Ordinarius wurde. Von 1938-1945 hatte er dann den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Berlin inne. In diesen Jahren widmete er sich vor allem dem Arbeits-und Jugendrecht. Er machte sich vorzugsweise um die Herausarbeitung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitsvertrag verdient. Auch auf anderen Rechtsgebieten reizten ihn ...